Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
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Photovoltaikmodule sind mittlerweile so günstig, dass sich die Anschaffung meist schon nach weniger als zehn Jahren amortisiert hat. Der Boom hält daher weiterhin an, über 16 Gigawatt Leistung wurden 2024 in Deutschland neu installiert, davon zwei Drittel auf Hausdächern und -fassaden. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke hat sich gegenüber 2023 sogar verdoppelt und beträgt nun rund 800.000.
Wie alle technischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen zu Schaden kommen oder Schäden verursachen. Um diese Risiken zu reduzieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit der VDE Renewables GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der kürzlich aktualisiert und als Entwurf online gestellt wurde (https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3145-entwurf). Er soll bei der Planung und Auswahl einer PV-Anlage ebenso unterstützen wie beim Aufbau und Betrieb. Dazu werden neben elektro- und sicherungstechnischen Aspekten auch solche der Brandschutzsicherheit und der Mechanik beleuchtet.
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Gegenüber passiven Indexfonds (ETF) verlangen aktiv gemanagte Fonds höhere Gebühren, da schließlich Manpower für die Anlageentscheidungen aufgewendet werden muss. Die Mehrkosten werden, so das Versprechen, durch eine Outperformance mehr als kompensiert, sprich: Aktiv gemanagte Fonds müssen gemessen an einem Vergleichsindex eine deutliche Überrendite erwirtschaften.
Laut einer aktuellen Scope-Analyse gelingt das jedoch nicht einmal jedem fünften Fondsmanagement. Von circa 2.000 untersuchten Fonds konnten im letzten Jahr nur 386 ihren Vergleichsindex schlagen. Die besten Chancen hatten Anleger mit Schwellenländerfonds, von denen 31 Prozent eine Outperformance hinlegten. Trist sah es dagegen in der Peergroup „Aktien Deutschland“ aus: Nur 2 Prozent der aktiv gemanagten Fonds erzielten hier eine Rendite über der Indexentwicklung. Verantwortlich sind vor allem schlecht performende Nebenwerte, die den MDAX und den SDAX nach unten zogen. Wer auf aktives Fondsmanagement setzt, sollte mithin sehr genau auswählen.
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Gegenüber passiven Indexfonds (ETF) verlangen aktiv gemanagte Fonds höhere Gebühren, da schließlich Manpower für die Anlageentscheidungen aufgewendet werden muss. Die Mehrkosten werden, so das Versprechen, durch eine Outperformance mehr als kompensiert, sprich: Aktiv gemanagte Fonds müssen gemessen an einem Vergleichsindex eine deutliche Überrendite erwirtschaften.
Laut einer aktuellen Scope-Analyse gelingt das jedoch nicht einmal jedem fünften Fondsmanagement. Von circa 2.000 untersuchten Fonds konnten im letzten Jahr nur 386 ihren Vergleichsindex schlagen. Die besten Chancen hatten Anleger mit Schwellenländerfonds, von denen 31 Prozent eine Outperformance hinlegten. Trist sah es dagegen in der Peergroup „Aktien Deutschland“ aus: Nur 2 Prozent der aktiv gemanagten Fonds erzielten hier eine Rendite über der Indexentwicklung. Verantwortlich sind vor allem schlecht performende Nebenwerte, die den MDAX und den SDAX nach unten zogen. Wer auf aktives Fondsmanagement setzt, sollte mithin sehr genau auswählen.
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Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden.
Wie sinnvoll der gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt die Statistik: Über 21.000 Haftpflichtschäden wurden 2023 verzeichnet, sie summierten sich auf knapp 100 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro. Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sich lohnen: E-Scooter etwa werden prozentual viel häufiger gestohlen als Pkw, nämlich zuletzt 277 von 10.000 (Pkw: 4 von 10.000).
Neben den genannten Zweirädern gilt die Versicherungspflicht auch für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, für motorisierte Rollstühle, für Quads und Trikes, die maximal 45 Stundenkilometer erreichen, sowie für einige alte Mopeds aus DDR-Produktion.
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Noch bis vor gut einem Jahr war der Goldkurs allenfalls für kurze Zeit mal über 2.000 US-Dollar pro Feinunze geklettert. Seitdem hat er eine atemberaubende Rallye hingelegt: Ende Februar stieg er zeitweise auf über 2.950 Dollar. Auf Jahressicht verzeichnen Goldanleger ein Plus von rund 43 Prozent – mehr also, als die durchaus ordentlich performenden Börsen geliefert haben (Beispiel DAX: knapp 30 Prozent).
Wie beim Boom der Kryptowährungen hat auch daran der neue US-Präsident großen Anteil. Insbesondere seit seiner Amtseinführung strebt der Goldpreis nach oben, was von Marktbeobachtern auf die wachsende handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückgeführt wird. Das Edelmetall hat einen Ruf als „sicherer Hafen“ in stürmischen Zeiten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, denn auch der Goldpreis kann potenziell abstürzen. Zweiter wichtiger Preistreiber sind Zukäufe der Notenbanken. So hat kürzlich etwa die chinesische Zentralbank ihre Goldreserven aufgestockt.
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Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
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20 alternative Investmentfonds (AIF) kamen 2024 neu auf den deutschen Markt, zwei mehr als im Jahr zuvor. Das insgesamt prospektierte Angebotsvolumen stieg sogar um 242 Millionen auf 962 Millionen Euro. Davon entfiel allerdings fast ein Viertel auf einen einzigen Private-Equity-Fonds, der ein Eigenkapital von 233 Millionen Euro avisiert. Auch deshalb lag die Assetklasse Private Equity (7 Fonds) im Volumenranking mit einem Anteil von 52 Prozent vorn, der vormalige Spitzenreiter Immobilien (11 Fonds) kam nur auf 40 Prozent.
Konträr zum Angebotsaufwuchs entwickelte sich indes die Nachfrage der Investoren: 572 Millionen Euro an frischem Kapital vertrauten sie im vergangenen Jahr AIF an, 2023 waren es noch 683 Millionen. Der Rückgang um 16 Prozent wird von der Ratingagentur Scope, die die Zahlen erhoben hat, auf die wieder erstarkte Konkurrenz zurückgeführt. Durch die gestiegenen Zinsen sind beispielsweise deutsche Staatsanleihen wie auch Fest- und Tagesgeldkonten attraktiver geworden. Auch andere Assetklassen performten 2024 außergewöhnlich gut.
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Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
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