Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt, Abhilfe verspricht
nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch
für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes,
dem der Bundesrat noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich
relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro
pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation
Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise
vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben
Nadelstreifenkriminelle den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal
ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem
neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Immerhin wird es von Wirtschaftsvertretern als
(kleiner) Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
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Um fast 50 Prozent stiegen die Leistungsausgaben der deutschen Cyberversicherer 2023. Die
ausgezahlten 180 Millionen Euro entsprechen in etwa den Beitragseinnahmen. Circa 4.000
Hackerangriffe wurden erfasst, ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2022.
„Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, warnt der
Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen. Wirksame
Prävention werde immer wichtiger, bei mehr und mehr Versicherern auch als Voraussetzung für
den Abschluss einer Cyberversicherung.
Eine aktuelle forsa-Umfrage belegt jedoch nach wie vor eklatante Sicherheitsmängel in
deutschen mittelständischen Unternehmen. Nicht einmal jedes dritte wird demnach den
gängigen Basisanforderungen gerecht. „Ohne funktionierende IT geht in den meisten
Unternehmen mittlerweile nichts mehr. Entsprechend ihrer Bedeutung sollten auch die ITSysteme geschützt werden“, appelliert Asmussen. Eine Cyberpolice schütze zwar im Ernstfall,
doch dessen Abwehr müsse im Vordergrund stehen.
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Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile
weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des
Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“
bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem
Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange
garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum
Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.
Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV
auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der
Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde
eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds
lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden
zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.
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Wie desolat die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen aussehen, zeigt ein höchst
ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich kürzlich 17 von ihnen gezwungen sahen: Zum zweiten Mal
in diesem Jahr hoben sie ihren Zusatzbeitrag an. Fünf weitere Anbieter erhöhten ihren
kassenindividuellen Aufschlag ebenfalls, nachdem sie zu Jahresanfang noch mit einem stabilen
Wert für 2024 gerechnet hatten. Grund ist ein Minus von 2,2 Milliarden Euro im ersten Halbjahr.
Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltung wuchsen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,3
Prozent, was selbst eine 5,5-prozentige Steigerung des Beitragsvolumens nicht kompensieren
kann.
Diese aktuellen Prämienerhöhungen werden nicht ausreichen – schon jetzt prognostiziert der
Dachverband der Betriebskrankenkassen, dass der Zusatzbeitrag 2025 im Schnitt um 0,75
Prozentpunkt ansteigen wird. Hinzu kommt die ab dem kommenden Jahr deutlich höhere
Beitragsbemessungsgrenze, die für Gutverdiener ebenfalls auf eine Beitragssteigerung
hinausläuft. Auch die Schwelle für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird angehoben. Wer damit liebäugelt, Privatpatient zu werden,
sollte daher gegebenenfalls noch in diesem Jahr Nägel mit Köpfen machen.
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