Der Mensch ist dankbar für klare Orientierung, und wenn es um Kapitalmarktgeschäfte geht, steht eine Vielzahl von Experten mit teils schmissigen Prognosen bereit. Doch wem kann und soll man glauben?
Der Professor für Volkswirtschaftslehre Hanno Beck von der Hochschule Pforzheim warnt in einem aktuellen Interview mit dem Fachmagazin procontra vor selbst ernannten „Börsen-Gurus“, die nach seiner Beobachtung einige Standardtricks anwenden. Ein Beispiel ist die „Nostradamus-Methode“: Der vermeintliche Börsenexperte nennt laut Beck „entweder Zeit oder Kursziel, aber nicht beides. Damit erfüllt sich die Prophezeiung irgendwann schon.“ Bei der „Mexikanischer Scharfschütze“-Masche verbreite der Experte zahlreiche verschiedene Prognosen und sorge dann dafür, dass sich die Öffentlichkeit im Nachhinein nur an die zutreffenden erinnert.
Weiterhin verbreitet ist die Formulierung von Hypothesen, die sich nicht widerlegen lassen, zum Beispiel dass das Finanzsystem auf der Intensivstation liege. „Warnungen vor Weltuntergängen verkaufen sich immer gut“, so Beck. Oftmals würden solche Szenarien um einen wahren Kern herum gestrickt. Medial verkaufe sich so etwas besser als nüchterne, differenzierte Analysen – die aber nötig seien, „weil es keine einfachen Antworten und Rezepte für eine komplexe Welt gibt“.
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Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat die durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen in den Jahren 2002 bis 2021 angerichteten Schäden an Gebäuden ausgewertet. Deutliche Schlagseite erhält die Langzeitbilanz durch die Sturzflut „Bernd“ vom Juli 2021, die insbesondere im rheinland-pfälzischen Kreis Ahrweiler zu schweren Verheerungen führte. Mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 109.000 Euro im Betrachtungszeitraum führt dieser denn auch die Rangliste der am stärksten betroffenen Landkreise in Deutschland an. Mit großem Abstand folgen Euskirchen (41.100 Euro) in Nordrhein-Westfalen und Bitburg-Prüm (17.500), ebenfalls in Rheinland-Pfalz.
Am anderen Ende der Skala rangiert Heidelberg mit einem Schadendurchschnitt von 752 Euro. Für ganz Deutschland beläuft sich der Durchschnittswert auf 2.900 Euro. Die Versicherer raten dringend zu mehr Prävention, da für die Zukunft mit mehr Extremwetterereignissen gerechnet wird. Zudem klafft im Versicherungsschutz der Gebäude hierzulande eine riesige Lücke: Nur gut jedes zweite ist mit einer Elementarschadenversicherung gegen die finanziellen Folgen etwa von starkregenbedingten Überschwemmungen geschützt.
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Das renommierte Analysehaus Morgen & Morgen hat exemplarisch untersucht, wie sich ein Aktiensparplan und eine Rentenversicherung mit 80-prozentiger Beitragsgarantie in verschiedenen 30-Jahres-Szenarien auf das angesparte Vermögen auswirken. Fazit: Läuft es an den Börsen nicht gut, steht man mit einem Garantieprodukt deutlich besser da – während auf der anderen Seite die Rendite bei einem günstigen Verlauf kaum schmaler ausfällt als bei einem Aktiensparplan.
Das hypothetisch betrachtete Garantieprodukt weist eine Aktienquote von 65 Prozent auf. Damit würde es im Schnitt 4,8 Prozent Jahresrendite schaffen, 1,3 Prozentpunkte weniger als der Aktiensparplan. In den 10 Prozent der ungünstigsten Börsenverlaufsszenarien aber läge der Verlust mit dem Garantieprodukt bei nur 0,1 Prozent p. a., mit dem Aktiensparplan hingegen bei 2,8 Prozent. Akkumuliert würde das Einbußen von 2 versus 32 Prozent bedeuten. Noch mehr Federn würde man mit einem Aktiensparplan in den negativsten 5 Prozent der Szenarien lassen: Der Gesamtverlust beliefe sich dann im Schnitt auf 47 Prozent, während es bei der Rentenversicherung moderate 8 Prozent wären.
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Während der Corona-Pandemie wurden sie als Notlösung etabliert, doch virtuelle Hauptversammlungen bleiben auch weiterhin bei der Mehrheit der 160 Aktiengesellschaften der DAX-Familie das Format der Wahl. Daran wird immer wieder Kritik von Aktionärsschützern laut.
Jüngst stimmte der Fondsverband BVI ein: „Ein echter Dialog zwischen Aktionären, Vorstand und Aufsichtsrat konnte auch bei den Online-Hauptversammlungen 2023, deren technische Durchführung häufig zu wünschen übrigließ, nicht stattfinden. Das hat die Hauptversammlung als oberstes Kontrollorgan und Sprachrohr der Aktionäre weiter entwertet“, bemängelt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Hinzu komme, dass viele Hauptversammlungen parallel abgehalten würden. So fanden beispielsweise am 17. Mai 2023 gleichzeitig 21 Hauptversammlungen von HDAX-Unternehmen statt, was schon von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kritisiert wurde, in deren Namen Anlegeranwalt Klaus Nieding in der ARD konstatierte: „Das kann kein Zufall sein.“
Weiterhin bemängelt der BVI die vom Gesetzgeber geplante Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, die eine Abkehr vom Prinzip „Eine Aktie, eine Stimme“ bedeuten würde.
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Es gibt in der Versicherungswirtschaft zahlreiche Hebel, um das operative Geschäft und die Produkte nachhaltig zu gestalten. Wie sehr sie schon in der Breite genutzt werden, verdeutlicht der kürzlich veröffentlichte dritte Nachhaltigkeitsbericht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Kernergebnis bringt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen auf den Punkt: „Mit der Vorlage unseres dritten Nachhaltigkeitsberichts sehen wir einen Sektor, der die Transformation aktiv angenommen hat.“
Immer mehr Versicherer bekennen sich zu den Pariser Klimazielen und den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. Wie das in der Praxis aussehen kann, illustriert Asmussen mit einem Trend in der Kfz-Versicherung: „In der Schaden- und Unfallversicherung achten jetzt zum Beispiel 81 Prozent der Unternehmen darauf, dass die Schadenregulierung nach einem Autounfall nachhaltig erfolgt und eine Reparatur dem Neukauf vorgezogen wird.“ Knapp jeder zweite Versicherer (Vorjahr: jeder dritte) berücksichtigt bei der Übernahme von Risiken ökologische und soziale Aspekte. Die Quote der nach Nachhaltigkeitskriterien investierten Kapitalanlagen ist von 88 auf 90 Prozent gestiegen, und auch bei den internen Geschäftsprozessen geht es voran: 55 Prozent der berichtenden Versicherer haben mit ihren direkten Emissionen bereits das Netto-Null-Ziel erreicht.
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Das Kernargument für hohe Gebühren für ein aktives Fondsmanagement lautet: Nach Abzug der Kosten erhalten Anleger durch die Überperformance mehr raus als bei einem günstigen Fonds. Diese Rechnung geht allerdings selten auf, wie eine aktuelle Analyse von mehr als 33.000 Fonds-Historien durch einen Fondsdiscounter offenbart.
So konnte das teuerste Viertel der Fonds nur in einer von 39 Kategorien (Sektorfonds für Technologieaktien) mehr Rendite erzielen als das günstigste Viertel. Dieses ließ die kostspieligen Wettbewerber teils deutlich hinter sich. Bei Schwellenländer-Aktienfonds etwa kamen die günstigen Manager auf 40 Prozent Erfolgsquote, die hochpreisigen dagegen auf 10 Prozent. Definiert ist Erfolg hierbei als Outperformance gegenüber dem Durchschnitt der Indexfonds der jeweiligen Kategorie und eine Lebensdauer des Fonds von mehr als zehn Jahren. Auch in diesem Punkt gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Kostensegmenten: Fonds mit hohen Gebühren verschwinden durchschnittlich viel früher wieder vom Markt.
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Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) sichert den Ruhestand von Mitarbeitern finanziell ab und stellt damit ein wichtiges Zugpferd im Werben um qualifiziertes Personal dar. Umso erstaunlicher, dass in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein Rückgang der bAV-Verbreitung zu verzeichnen ist. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie eines großen Versicherers.
Vor allem im Mittelstand stockt demnach die Versorgung: 2011 verfügte dort noch jeder zweite Mitarbeiter unterhalb des mittleren Managements über Betriebsrentenansprüche, derzeit sind es nur noch 40 Prozent. Als Hauptgründe werden die langjährige Niedrigzinsphase und das seit Pandemiebeginn krisenhafte wirtschaftliche Umfeld vermutet.
Die Bundesregierung möchte die bAV-Rahmenbedingungen nun verbessern, denn diese sogenannte zweite Säule der Altersversorgung soll die weiter wachsenden Lücken der ersten Säule (gesetzliche Rentenversicherung) zu schließen helfen. Diskutiert wird beispielsweise, das Sozialpartnermodell zu öffnen, da es bisher kaum von den Betrieben angenommen wird. Auch Hinzuverdienstgrenzen stehen zur Disposition.
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