Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum.
Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
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Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst.
Dass sie sich beim aktuellen Konsum – von Urlaub bis Auto – einzuschränken bereit sind, um privat fürs Alter vorzusorgen, geben 52 Prozent an. Ein weiteres Drittel hat diesbezüglich zumindest „geringe Bereitschaft“. Unter den Vorsorgeformen sind vor allem Immobilien (81 Prozent) und private Rentenversicherungen (62) beliebt, gefolgt vom Sparen (60). Ebenfalls weit oben liegen eine private Pflegezusatzversicherung (54) und eine Unfallpolice (50). Als Altersvorsorge taugen diese Versicherungen indes nur bedingt, da sie nur im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität durch Unfall) greifen. Einzig eine Rentenversicherung garantiert regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende.
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Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
So sind 70 Prozent der Bundesbürger nicht in der Lage, den Neuwert ihres Hausrats zu taxieren – was allerdings eine Voraussetzung für passenden Versicherungsschutz ist. Da überrascht es nicht, dass fast jeder Zweite erhebliche Zweifel daran hat, durch seine Hausratpolice wirklich umfänglich geschützt zu sein. 29 Prozent prüfen zudem nie, ob Aktualisierungsbedarf besteht. All diese Punkte sprechen für eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Makler.
Eine Hausratversicherung schützt die bewegliche Haus- oder Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm. Je nach Tarif ist auch Fahrraddiebstahl abgedeckt. Wenn ein Überschwemmungsrisiko vorliegt, sollte auch ein Elementarschutz eingeschlossen werden.
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Die Jugend in Deutschland hat beträchtliche Lücken in ihrem Finanzwissen, und das weiß sie auch, wie eine Umfrage unter rund 1.600 16- bis 25-Jährigen vor Kurzem belegte. Was eine Kreditkarte oder ein Girokonto ist, wissen die meisten Befragten zwar noch. Bei „Rendite“ hingegen muss sogar mehr als jeder zweite der 22- bis 25-Jährigen passen, ebenso bei „Liquidität“. Die Mehrheit aller Umfrageteilnehmer kann auch mit dem Begriff DAX nichts anfangen.
Konsequenterweise bescheinigen sich nur 27 Prozent selbst ein gutes oder sehr gutes Finanzwissen (nach Schulnoten). 18 Prozent halten es dagegen für mangelhaft oder ungenügend. Gegenüber der Vorgängerumfrage von 2016 scheint das Wissen immerhin zugenommen zu haben, denn damals gaben sich 24 Prozent eine der beiden besten und 22 Prozent eine der beiden schlechtesten Noten. Insgesamt liegt der Notenschnitt der Eigeneinschätzung bei 3,3, also im Bereich befriedigend. Dessen ungeachtet wünscht sich eine satte Mehrheit von 92 Prozent ein eigenes Schulfach „Finanzen“, 49 Prozent sogar verpflichtend.
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Zwar kam es 2018 zu weniger (kaskoversicherten) Kollisionen zwischen Autos und Wildtieren als im Vorjahr, nämlich zu rund 268.000, ein Minus von 7.000 oder 2,5 Prozent. Doch mit 757 Millionen Euro erreichte die Schadenssumme ein neues Rekordniveau, das den bereits hohen Vorjahreswert noch einmal um 1,7 Prozent oder 13 Millionen Euro übertraf. Diese Zahlen teilte der Versicherer-Hauptverband GDV kürzlich mit.
Der Hauptgrund für den Kostenanstieg dürfte in immer hochwertigeren Bauteilen heutiger Autos liegen, die oft mit Elektronik gespickt sind. Die durchschnittliche Schadenshöhe beläuft sich dadurch nunmehr auf circa 2.800 Euro.
Der GDV warnt vor der aktuellen alljährlichen Wildwechsel-Hochphase; vor allem brünftige Hirsche stellen noch bis etwa Ende des Jahres eine hohe Gefährdung dar. Im Falle des Falles sollten betroffene Fahrer zunächst die Unfallstelle sichern (nach Möglichkeit ohne das Tier anzufassen), dann die Polizei verständigen, Fotos zur Dokumentation anfertigen, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Versicherer benachrichtigen.
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Von mindestens 10.000 betroffenen Kleininvestoren gehen Eingeweihte beim neuesten Anlageskandal aus: Das Unternehmen PIM Gold aus dem hessischen Heusenstamm hatte angeblich circa 3,4 Tonnen Gold verkauft und für die Käufer verwahrt. Aktuell entspräche das einem Geldwert von rund 150 Millionen Euro. Bei einer ersten Bestandsaufnahme konnten aber nur etwa 500 Kilogramm Gold sichergestellt werden. Kundenansprüche wurden demnach gemäß Schneeballsystem bedient.
Die Staatsanwalt Darmstadt ermittelt, das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet, einer der Strippenzieher wurde in Haft genommen. Zurzeit wird die Buchhaltung der letzten Jahre vom vorläufigen Insolvenzverwalter durchleuchtet. Anfang Dezember soll das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet werden. Viel Hoffnung für die geprellten Anleger besteht jedoch nicht, sofern nicht noch bedeutende Goldbestände auftauchen. Bis es zu ersten quotierten Zahlungen kommt, werden die Investoren laut Insolvenzverwalter jedenfalls „einige Jahre“ Geduld haben müssen. Wieder einmal zeigt sich: Trau, schau, wem.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Anfang 2018 auf neue Füße gestellt. Zum Kern der Reform gehören neben einer Geringverdienerförderung und höheren Freibeträgen im Alter sogenannte Sozialpartnermodelle, mit denen bAV-Lösungen in Tarifverträge aufgenommen werden können. Dieses Instrument fand jedoch bisher in der Praxis keine Anwendung.
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist nun aber endlich das erste Sozialpartnermodell in trockenen Tüchern: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigte sich mit einem Versichererkonsortium namens „Die Deutsche Betriebsrente“ auf eine tarifliche bAV. Als erstes Unternehmen wird einer der beteiligten Versicherer seinen rund 12.000 Arbeitnehmern in Deutschland die neue Betriebsrente anbieten. Ein symbolisch wichtiger Schritt hin zur Vermeidung von Altersarmut angesichts sinkender gesetzlicher Renten, die zukünftig insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen kaum noch zum Leben reichen werden. Weitere Sozialpartnermodelle sind in Planung.
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Der Gesetzgeber hat kürzlich nach langem Hin und Her die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beschlossen, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. Oktober in Kraft trat. Mit reichlich Verspätung wird damit die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Das Regelwerk betrifft gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnissen nach Paragraf 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung.
Nach Ende der FinVermV-Übergangsfrist im August 2020 müssen telefonische Beratungs- und Vermittlungsgespräche zwischen Kunde und Anlageberater aufgezeichnet und archiviert werden („Taping“). Das Gleiche gilt für Beratungen per Chat. Branchenvertreter befürchten dadurch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde und hoffen noch auf eine Änderung im Zuge der MiFID-II-Evaluation im nächsten Jahr. Ebenfalls neu ist eine vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung, die sicherstellen soll, das vermittelte Finanzprodukte wirklich zum Kunden passen. Das lange diskutierte Provisionsverbot wurde nicht in die Verordnung aufgenommen.
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Wie in jedem Jahr zur Wechselsaison vor dem 30. November liefern sich die Kfz-Versicherer auch aktuell einen Preiskampf. Wechselwilligkeit aufseiten der Kunden ist offenbar vorhanden: Eine YouGov-Umfrage in rund 1.500 deutschen Haushalten zeigt, dass 35,4 Prozent der Entscheider in Versicherungsbelangen ihre Kfz-Police für zu teuer halten.
Gut jeder zweite dieser Unzufriedenen (53 Prozent) plant konkret einen Tarifwechsel, der wiederum bei 87 Prozent vorrangig einer Kosteneinsparung dienen soll. Bei 21 Prozent steht aber (auch) eine Leistungsverbesserung im Fokus.
Der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann unter Umständen mehrere Hundert Euro pro Jahr einbringen. Gerade in der aktuellen Wechselsaison steigen und fallen die angebotenen Prämien aber mitunter stark. Es empfiehlt sich, nicht bis zum Ultimo zu warten und sich beraten zu lassen. Wer sparen möchte, kann auch auf einen der Telematik-Tarife zurückgreifen, die seit einigen Jahren erhältlich sind. Dabei wird das Fahrverhalten permanent überwacht und kann zu Prämienrabatten führen.
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