Auf 7 bis 12 Prozent Rendite kommen Private-Equity-Fonds laut dem Bundesverband Alternative Investments (BAI). Wo so viele Chancen liegen, gibt es naturgemäß auch beträchtliche Risiken. Die Anleger gehen mit ins unternehmerische Risiko der Zielfirmen und müssen auf deren Pleite gefasst sein, also auf einen Totalverlust. Zudem bindet man sich mit einem Private-Equity-Investment in der Regel für zehn oder zwölf Jahre. Ein vorzeitiger Verkauf ist zwar am Zweitmarkt möglich, in der Regel aber mit schmerzhaften Abschlägen verbunden.
Kaum verwunderlich also, dass Privatanleger bisher weitgehend die Finger von privatem Beteiligungskapital ließen. Doch das scheint sich in Zeiten von Niedrigzinsen und stark schwankenden Börsen zu wandeln: 2019 steckten Privatanleger hierzulande 43 Prozent mehr Geld in geschlossene Publikums-AIFs (alternative Investmentsfonds) als im Vorjahr, wie das Berliner Analysehaus Scope errechnet hat. Davon entfallen rund 22 Prozent auf das Private-Equity-Segment. Das liegt damit zwar weit hinter Immobilien (73 Prozent) zurück, bewegt sich aber offenbar aus seinem Nischendasein heraus.
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Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf 102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).
Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.
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Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.
Negativ-Spitzenreiter unter den Winterstürmen in Deutschland ist nach wie vor „Kyrill“, der 2007 eine Schadenssumme von 3,3 Milliarden Euro verursachte. Auch „Friederike“ kostete 2018 mit einer Milliarde Euro deutlich mehr als „Sabine“, ebenso wie „Jeanett“ im Jahr 2002 (1,3 Milliarden Euro).
Relativ gering fiel die Schadenssumme infolge des diesjährigen Orkans auch bei den Kfz-Versicherern aus: Etwa 40.000 Schäden fielen bei ihnen an, deren Kosten sich auf rund 75 Millionen Euro summierten.
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Während die Kapitalmärkte ebenso wie die Realwirtschaft wegen der Corona-Pandemie ungekannte Turbulenzen durchlaufen, erfreuen sich offene Immobilienfonds (OIF) bisher großer Stabilität. Ihre Anleger ziehen laut einem Bericht der Berliner Ratingagentur Scope bislang – anders als Aktieninvestoren – keine Gelder ab. Vielmehr konnten zahlreiche Fonds bis Mitte März sogar noch Netto-Mittelzuflüsse vermelden. Lediglich deren geringere Höhe lässt auf eine Krisensituation schließen.
Der Hauptgrund für diese Stabilität dürfte in der Mindesthaltedauer liegen, die 2013 eingeführt wurde. Seitdem müssen OIF-Anteile für mindestens zwei Jahre gehalten werden, hinzu kommt eine Rückgabefrist von einem Jahr. Außerdem dürfte die geringe OIF-Volatilität zur Beruhigung der Anleger beitragen. Die Liquiditätsquote der deutschen OIF liegt aktuell im Schnitt bei rund 20 Prozent. Trotz dieser gut gefüllten „Kriegskassen“ gehen die Scope-Analysten davon aus, dass sich die Fondsmanager in der kommenden Zeit mit größeren Transaktionen zurückhalten werden.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Der Wald gilt nicht erst seit den Bestseller-Erfolgen Peter Wohllebens als Sehnsuchtsort der Deutschen. Schon die Romantiker pflegten zum Gehölz ein inniges Verhältnis. Ein solches kann gerade heutzutage auch auf finanzieller Ebene erbaulich sein: Wald gilt mehr und mehr als gefragter Sachwert auch für Privatanleger. Die Renditen mögen überschaubar sein, dafür hat man aber etwas Handfestes im Portfolio. Und das Klima profitiert auch.
Ganz ohne Risiken sind Waldinvestments allerdings nicht zu haben. Dürren, Brände oder Schädlinge können die Kalkulation bedrohlich in Schieflage bringen. So hat sich beispielsweise der Preis für Fichtenstammholz infolge der jüngsten Dürrejahre seit 2016 bis heute fast halbiert. Eine Alternative zum Waldbesitz in Deutschland bieten Direktinvestments in fernen Ländern, meist in Südamerika. Das dort gekaufte oder gepachtete Gebiet wird dann von einheimischen Unternehmen bewirtschaftet. Verbraucherschützer warnen allerdings vor schwarzen Schafen unter den Anbietern solcher Holzinvestments, im In- wie im Ausland. Mehr Transparenz und geringeres Ausfallrisiko versprechen Investitionen in Aktien großer Holzunternehmen. Doch in jedem Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob die eigenen Ansprüche an Unternehmensführung und Nachhaltigkeit auch erfüllt werden – die Bandbreite auf dem Markt ist riesig.
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Wenige Branchen gelten also so krisenresistent und wachstumsstark wie der Gesundheitssektor mit seinen Medizintechnik-, Biotech- und Pharma-Unternehmen. Zuletzt hat eine Welle milliardenschwerer Übernahmen für Kurssprünge gesorgt. Auch deshalb steht die Branche glänzend da: In den vergangenen zehn Jahren legte sie eine fast doppelt so starke Performance hin wie die keineswegs schwächelnde Gesamtwirtschaft. Das ergibt ein Vergleich des MSCI Health Care Index und des MSCI World Index.
Auch für die Zukunft lassen die strukturellen Faktoren – vor allem die alternden Gesellschaften in den meisten Industrie- und manchen Schwellenländern – eine Fortsetzung des Booms erwarten. Für Gesundheit wird immer Geld ausgegeben, auch in Rezessionszeiten. Die Bundesbürger beispielsweise investierten 2005 pro Kopf noch durchschnittlich rund 3.000 Euro in ihre Gesundheit; bis 2017 ist dieser Betrag laut Destatis auf 4.300 Euro gestiegen. Immensen Nachholbedarf gibt es daneben in Entwicklungs- und Schwellenländern, deren Gesundheitssysteme oftmals noch riesige Lücken haben. Über spezialisierte Branchenfonds können Investoren am erwarteten Wachstum des weltweiten Healthcare-Marktes partizipieren.
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Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.
Der seit 2014 amtierende Ombudsmann Heinz Lafermann hat nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der einen deutlichen Rückgang der Beschwerden offenbart. Mit 5.953 lag deren Zahl 2019 um 19 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der war allerdings wegen eines ausstehenden höchstrichterlichen Urteils auch besonders hoch ausgefallen. Damals herrschte Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestellung von Treuhändern, die Beitragserhöhungen zustimmen müssen. Manche Gerichte hatten die Unabhängigkeit der Treuhänder bestritten und vergangene Beitragserhöhungen für ungültig erklärt. Seit Dezember 2018 ist diese Frage nunmehr per BGH-Urteil geklärt.
Häufigster Streitpunkt war 2019 die Höhe ärztlicher bzw. zahnärztlicher Gebühren (828 Beschwerden), gefolgt von der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung (673).
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