Wer zu den geprellten Investoren des Container-Vermieters P&R gehört, findet dieser Tage auf seinem Kontoauszug ein Stück Wiedergutmachung: Die ersten 200 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse fließen an die Gläubiger. Laut Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé ist das „außergewöhnlich früh“ für ein solch komplexes Verfahren. Das Insolvenzrecht erlaube eine solche vorzeitige Ausschüttung nur in Ausnahmefällen.
Die nächste Tranche soll Mitte 2022 folgen, insgesamt erwartet Jaffé rund eine Milliarde Euro verteilen zu können. Zuvor mahnt er die ehemaligen Anleger noch zur Unterzeichnung der sogenannten Hemmungsvereinbarung, mit der Verjährungsfristen aufgehoben und Musterverfahren vereinfacht werden sollen.
Bei der Pleite der Unternehmensgruppe vor drei Jahren standen rund 3,5 Milliarden Euro, nahezu ausschließlich von Privatanlegern, im Feuer. Von den in den Büchern geführten 1,6 Millionen Containern existierten in Wahrheit nur gut 600.000. „Merkmale eines Schneeballsystems“ attestierten Staatsanwälte dem Geschäftsmodell; der zwischenzeitlich inhaftierte P&R-Gründer und Hauptverantwortliche wird indes aus gesundheitlichen Gründen nicht angeklagt.
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Alle Jahre wieder: In Deutschland wird erneut über das Renteneintrittsalter debattiert. Während der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums kürzlich eine zaghafte Anhebung auf 68 Jahre befürwortete, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), das Arbeitsleben bis zum 70. Geburtstag auszudehnen. Nur so bleibe die Umlagerente finanzierbar.
Die steht bekanntermaßen vor dem Problem, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Ruheständler immer länger finanzieren müssen. Wenn die Rentenbeiträge nicht mittelfristig explodieren sollen, muss entweder das Rentenniveau stark sinken – oder die Menschen müssen länger arbeiten. Unabhängig davon, ob Reformvorschläge wie der Einbezug von Beamten und Selbstständigen umgesetzt werden. Im Gespräch ist auch der Vorschlag, das Renteneintrittsalter automatisch im Gleichschritt mit der statistischen Lebenserwartung anzuheben.
Außer Frage steht, dass die gesetzliche Rente zukünftig bei immer weniger Ruheständlern für einen auskömmlichen Lebensstandard reichen wird. Private Vorsorge ist daher für die meisten Bundesbürger unverzichtbar.
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Broker-Apps machen den Handel mit Aktien auch für Privatanleger ohne einschlägige Kenntnisse zum Kinderspiel und erleben seit einiger Zeit einen Boom. Forscher des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE haben nun untersucht, ob dieser bequeme Zugang zu den Kapitalmärkten das Anlegerverhalten verändert.
Sie stellten fest: Smartphone-Broker tendieren deutlich mehr zum Risiko als die Nutzer anderer Medien. Wenn ein Titel in der Vergangenheit hohe Renditen aufwies, lassen sie sich auch von starken Kursschwankungen nicht vom Kauf abhalten. Studienmitautor Andreas Hackethal, Leiter der Forschungsabteilung Household Finance bei SAFE, betont, dass dieses Verhalten nicht nur bei Neulingen zu beobachten ist: „Die gestiegene Risikobereitschaft ist nicht durch eine anfängliche, vorübergehende Begeisterung zu erklären, sondern ist Ausdruck einer langfristig geänderten Anlagestrategie.“ Ebenfalls besorgniserregend: Wer durch den Smartphone-Aktienhandel zu mehr Risiko „erzogen“ wurde, tendiert anschließend auch auf anderen Kanälen zu mehr Risikofreude beim Brokern.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte – zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren. Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren, sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte.
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Die anhaltende Corona-Pandemie und einige kostspielige Gesetzesänderungen stellen die gesetzlichen Krankenversicherer vor gravierende Finanzprobleme: Ein Minus von 19 Milliarden Euro droht ihnen bis zum nächsten Jahr. „Die Lage ist tatsächlich dramatisch“, räumte der Chef der Techniker Krankenkasse Jens Baas kürzlich im „Handelsblatt“ ein. Der Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Uwe Klemens warnt, dass das Defizit durchaus höher ausfallen könnte: „Bereits heute ist absehbar, dass sich die Schere zwischen den sich pandemiebedingt ungewiss entwickelnden Einnahmen und den dynamisch steigenden Ausgaben weiter öffnet.“
Wenn diese Finanzierungslücke von den Mitgliedern geschlossen werden soll, müsste der Beitragssatz auf einen Schlag um 1,3 Prozentpunkte zulegen. Ein solcher, nie dagewesener Beitragssprung wäre politisch kaum zu vermitteln. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung noch keine Hilfsmaßnahmen wie im vergangenen Jahr angekündigt, um die Beitragszahler zu entlasten. Auch im Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Stützungsmaßnahmen für die darbenden Krankenkassen. Selbst wenn noch welche beschlossen werden, müssen sich die gesetzlich Versicherten auf steigende Prämien einstellen.
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Die anhaltende Corona-Pandemie und einige kostspielige Gesetzesänderungen stellen die gesetzlichen Krankenversicherer vor gravierende Finanzprobleme: Ein Minus von 19 Milliarden Euro droht ihnen bis zum nächsten Jahr. „Die Lage ist tatsächlich dramatisch“, räumte der Chef der Techniker Krankenkasse Jens Baas kürzlich im „Handelsblatt“ ein. Der Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Uwe Klemens warnt, dass das Defizit durchaus höher ausfallen könnte: „Bereits heute ist absehbar, dass sich die Schere zwischen den sich pandemiebedingt ungewiss entwickelnden Einnahmen und den dynamisch steigenden Ausgaben weiter öffnet.“
Wenn diese Finanzierungslücke von den Mitgliedern geschlossen werden soll, müsste der Beitragssatz auf einen Schlag um 1,3 Prozentpunkte zulegen. Ein solcher, nie dagewesener Beitragssprung wäre politisch kaum zu vermitteln. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung noch keine Hilfsmaßnahmen wie im vergangenen Jahr angekündigt, um die Beitragszahler zu entlasten. Auch im Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Stützungsmaßnahmen für die darbenden Krankenkassen. Selbst wenn noch welche beschlossen werden, müssen sich die gesetzlich Versicherten auf steigende Prämien einstellen.
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Durch den Boom der nachhaltigen Geldanlagen sind Privatanleger zunehmend mit Fachbegriffen und Kürzeln konfrontiert, die Struktur und Übersicht in der Produktlandschaft verschaffen sollen. Schließlich besteht alles andere als Einigkeit darüber, was Nachhaltigkeit überhaupt ist und sein sollte. Dies sind die fünf Begriffe, die Sie als nachhaltig orientierter Anleger kennen sollten:
ESG: Dieses wichtige Kürzel steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und wird von vielen Marktteilnehmern mit Nachhaltigkeit gleichgesetzt. In welchen dieser Dimensionen ein Asset punktet und wie man das bemisst, unterscheidet sich allerdings sehr stark zwischen einzelnen Anbietern.
SDG: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) wurden vor sechs Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedet und sollen bis 2030 erreicht werden. Wenn Unternehmen oder Projekte diesen Zielen – zum Beispiel „Keine Armut“, Geschlechtergleichstellung oder Klimaschutz – dienen, können sie also prinzipiell Nachhaltigkeit für sich beanspruchen.
Impact Investing: Am Impact (den Auswirkungen) interessierte Anleger und Projekte fokussieren auf alle Folgen des Handelns, auch abseits der Kerntätigkeit, um so Mensch und Umwelt gerecht zu werden.
Ein-/Ausschlussprinzip: Bei der Portfolio-Zusammenstellung kann das Prinzip gelten, nur Unternehmen einzubeziehen, die bestimmte (zum Beispiel ESG-)Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (Einschlussprinzip); oder aber man definiert rote Linien, jenseits deren nicht investiert werden darf (etwa: keine Rüstung, kein Glücksspiel, keine fossile Energie etc.).
Greenwashing: Je gefragter nachhaltige Investments werden, desto größer die Versuchung für Unternehmen, sich einen grünen Anstrich zu geben. Auch notorische Umweltsünder schmücken sich beispielsweise gern mit „Nachhaltigkeitsberichten“. Anleger sind daher aufgerufen, selbst zu prüfen, ob wirklich so nachhaltig gehandelt wird wie behauptet.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen wertet seit einem Vierteljahrhundert alljährlich die Tariflandschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus. Im Fokus stehen dabei Bedingungen (40 Prozent der Gesamtnote), Kompetenz (30), Beitragsstabilität (20) und Antragsfragen (10). In diesem Jahr standen ganze 566 Tarife bzw. Tarifkombinationen auf dem Prüfstand.
Wie zuletzt regelmäßig zeigt sich auch diesmal, dass die vermehrte Transparenz auf dem Markt für kontinuierliche Optimierung sorgt. So wurden 406 analysierte Tarife/Tarifkombinationen mit der Höchstbewertung von fünf Sternen ausgezeichnet, das entspricht 71 Prozent.
Zudem wurden die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit registriert: Der Anteil psychischer Leiden, seit Jahren der Hauptauslöser, ist erneut gestiegen und liegt nun bei rund 32 Prozent, gefolgt von Skelett- (20) und Krebserkrankungen (18). Daraus folgt, dass es schon lange nicht mehr vor allem die körperlich strapaziösen Berufe sind, deren Ausübung bis zum Rentenalter schwerfällt. Obwohl mehr als einer von fünf Erwerbtätigen berufsunfähig wird, halten die meisten Bundesbürger das Risiko für sich selbst für vernachlässigbar. Verbraucherschützer betonen indes einmütig: Eine private BU-Versicherung benötigt praktisch jeder und jede Berufstätige, denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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