Dass die gesetzliche Rente in Zukunft kaum noch zum Leben reichen wird, ist mittlerweile auch bei der jungen Generation angekommen. Laut einer GfK-Umfrage befürchten 65 Prozent der 18- bis 32-Jährigen, im Alter arm zu sein. 57 Prozent sorgen bereits jetzt privat vor. Und zwei Drittel gaben an, dass die Rentenpolitik darüber mitbestimmen wird, bei welcher Partei sie bei den Bundestagswahlen im Herbst ihr Kreuz machen.
Schon heute kommen viele Rentner kaum über die Runden; in Zukunft dürfte die Lage sich zuspitzen, da die Rentenhöhe sinkt, während der zu versteuernde Rentenanteil von heute 81 Prozent bis 2040 auf 100 Prozent steigen wird. Außerdem werden auf die Bruttorente noch Krankenversicherungsbeiträge fällig. Private Vorsorge ist daher auch für Erwerbstätige zu empfehlen, die eine auf den ersten Blick auskömmliche gesetzliche Rente erwarten. Wie viel unterm Strich zum Leben bleiben wird, errechnet gern der Vorsorgeberater Ihres Vertrauens – der überdies verschiedenartige Lösungen im Gepäck hat.
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Sie sollten eine neue Ära des Investierens einläuten: automatisierte Vermögensverwaltungen, neudeutsch als Robo-Advisors bezeichnet. Über 20 davon werden derzeit auf dem deutschen Markt angeboten. Die Summe ihrer Assets under Management (AuM), etwa sechs Milliarden Euro, zeigt jedoch, dass das Interesse der Bundesbürger noch viel Luft nach oben hat. Immerhin taxieren Brancheninsider das Potenzial in Deutschland auf 250 Milliarden Euro oder mehr. Fixpunkt sind die USA, in denen bereits rund eine Billion US-Dollar von Algorithmen verwaltet werden.
Die deutsche Zurückhaltung wird zum Problem für manche Unternehmen, denn die Entwicklung und Unterhaltung eines Robo-Advisors zahlen sich erst ab rund einer Milliarde Euro AuM aus. Erste Anbieter ziehen nun die Reißleine bzw. den Stecker. So will Moneyfarm sein Deutschlandgeschäft einstampfen. Andere Robo-Advisors stocken ihr Servicespektrum auf, mit Online-Brokerage oder auch mit Hybridlösungen aus menschlichen Beratern und digitalen Tools. Damit sollen vor allem vermögendere Kunden angesprochen werden, die bisher wenig Neigung zeigen, ihr Geld einer Software anzuvertrauen.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Die Befürchtungen vor einem Einbruch der Anlegernachfrage nach Fonds infolge der Corona-Pandemie haben sich nur teilweise bewahrheitet. Drei von vier Fondsanbieter-Führungskräften gaben in einer Umfrage des Fondsverbands BVI an, dass sich ihr Geschäft im Jahresverlauf 2020 besser als erwartet entwickelt habe. Mehr als jeder zweite geht von noch besseren Zahlen für dieses Jahr aus.
Ausschlaggebend dafür seien das Megathema Nachhaltigkeit und die anhaltenden Niedrigzinsen, die renditeorientierten Anlegern kaum Alternativen zu Fonds ließen. Ablesen lässt sich der Trend hin zu den Kapitalmärkten auch an Bevölkerungsumfragen, die den Bundesbürgern eine größere Offenheit gegenüber einem Börsenengagement attestieren.
Das gestiegene Anlegerinteresse dürfte auch Anteil an der jüngsten Rallye des DAX haben: Im März durchbrach der Aktienindex nicht nur erstmals die 14.000er-, sondern auch gleich die 15.000er-Marke. Ein Jahr zuvor hatte er noch bei unter 9.000 Punkten gelegen. Darin spiegelt sich die gewaltige Liquidität wider, die weltweit in die Märkte gepumpt wird.
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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Herz für Haustiere (wieder)entdeckt und sich Hund, Katze oder Wellensittich zugelegt. Um rund eine Million stieg die Zahl der Tiere in deutschen Haushalten 2020. Versicherungsschutz sollte dabei nicht auf der Strecke bleiben, denn insbesondere Hunde können kostspielige Schäden verursachen. Ein typisches Beispiel: Der Vierbeiner beißt einen Handwerker, der in der Wohnung etwas erledigt. Dann kommen zu den Behandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell noch Verdienstausfälle, die zu ersetzen sind. Ein paar Tausend Euro sind da schnell weg. Noch teurer kann es werden, wenn ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Empfehlenswerte Tarife gibt es für etwa 45 bis 60 Euro Beitrag pro Jahr.
Ebenfalls kostspielig kann die tierärztliche Versorgung von Hund, Katze, Pferd & Co. werden. Neben der Haftpflicht- kann sich daher auch eine Tierkrankenversicherung lohnen, die schon für unter zehn Euro pro Monat zu haben ist. Die tariflichen Leistungsinhalte unterscheiden sich jedoch teilweise stark, sodass dem Abschluss ein fachkundiger Vergleich vorausgehen sollte.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) glänzte in den vergangenen Jahren nicht mit der zuverlässigen Verhinderung von Finanzskandalen. Nachdem die Führungsspitze infolge der Wirecard-Pleite bereits das Haus verlassen musste, wurde nun vom Bundesfinanzministerium ein Sieben-Punkte-Plan verkündet, der den Finanzaufsehern „mehr Biss“ (O-Ton Ministeriums-Website) verleihen soll.
Auf der Liste finden sich eine intensivierte Kommunikation mit Anleger- und Verbraucherschützern wie auch weiteren Marktteilnehmern sowie eine systematische Erfassung und Auswertung von Whistleblower-Informationen. Die noch zu besetzende Stelle des Präsidenten oder der Präsidentin soll mit mehr Durchgriffsrechten ausgestattet werden, ebenso die Bilanzkontrolleure im Zuge einer Reform und personellen Aufstockung ihres Aufgabenbereichs. Zudem sollen versteckte Testkäufe die Beratungsqualität im Finanzsektor prüfen und sicherstellen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz steht unter Reformdruck, da ihm von der Opposition und teilweise von den Koalitionspartnern eine Mitschuld an der suboptimalen BaFin-Performance der letzten Jahre zugeschrieben wird.
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Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
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Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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