Großbritannien-Import, Teil 2: Das Konzept der Umbrella-Fonds hat ebenfalls den Weg über den Ärmelkanal gefunden, ist hierzulande aber noch wenig bekannt. Es sieht vor, dass mehrere Unterfonds einer Fondsgesellschaft unter einem Fondsdach bzw. -schirm gebündelt werden. Die Auswahl treffen jeweils die Anleger, Wechsel sind ohne Ausgabeaufschlag möglich.
Experten raten bei Umbrella-Fonds – wie generell – zu einer möglichst breiten Diversifizierung über alle relevanten Märkte hinweg. Die Assetklasse setzt allerdings voraus, dass man als Anleger am Ball bleibt. So erklärte etwa Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), gegenüber der Finanzzeitschrift procontra: „Sollte Ihr Umbrella-Fonds beispielsweise verschiedene Länderfonds zusammenfassen, ist es wichtig, sich jederzeit über die wirtschaftliche Entwicklung der Länder, die der Anlagepolitik zugrunde liegen, zu informieren. Nur so lassen sich die Vorteile eines Umbrellas wirklich nutzen. Diese Fondsart eignet sich also vor allem für Anleger, die sich zwar in einem bestimmten Bereich finanziell engagieren wollen, denen es aber zu aufwendig ist, sich über jedes einzelne Unternehmen zu informieren.“
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In Großbritannien ist sie schon seit fast 30 Jahren etabliert, doch die deutschen Versicherer zieren sich bisher weitgehend: Die sogenannte Vorzugsrente soll mehr Gerechtigkeit schaffen, indem sie eine geringere Lebenserwartung infolge von Vorerkrankungen berücksichtigt.
Standard in der deutschen privaten Rentenversicherung ist derzeit eine starre, pauschale Lebenszeitannahme, auf deren Grundlage die Anbieter die garantierte Rente kalkulieren. Für Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen mit größter Wahrscheinlichkeit hinter der statistischen Lebenserwartung zurückbleiben werden, bedeutet das einen finanziellen Nachteil.
Dieser soll mit der Vorzugsrente aufgewogen werden: Wer beispielsweise mit 63 Jahren als Herzinfarktpatient in Rente geht, könnte je nach Tarif mit einem rund 25-prozentigen Aufschlag rechnen. Aktuell arbeiten mehrere private deutsche Rentenversicherer – bisher haben nur zwei ein entsprechendes Angebot – an einer Integration des Vorzugsrenten-Prinzips in ihre Produkte.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in einer Studie das sogenannte Greenium im europäischen Anleihemarkt untersucht. Dabei handelt es sich um den Renditeabschlag, den Investoren bei grünen Anleihen gegenüber konventionellen hinnehmen müssen. Das Ergebnis der Rechenarbeit zeigt, dass Green Bonds seit ihrer Einführung vor zehn Jahren deutlich aufgeholt haben und mittlerweile in vielen Bereichen mit ihren konventionellen Pendants gleichziehen konnten.
Wie hoch das Greenium ausfällt, hängt von der jeweiligen Assetklasse ab. Allenfalls minimal ist es bei öffentlichen Emittenten. „Die Studie zeigt, dass Green Bonds attraktive Assets für Versicherer sind und sich auch für Emittenten mit glaubhaften Nachhaltigkeitsstandards rechnen. Damit sich der bisher noch begrenzte Markt für grüne Anleihen jetzt schneller entwickelt, brauchen wir einen marktweit akzeptierten EU Green Bond Standard und mehr Emissionen“, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen das Studienergebnis.
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Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) übernimmt die Betriebsrentenzahlung, wenn eines seiner derzeit rund 101.000 Mitgliedsunternehmen insolvent wird. Dieser Sicherheitsanker für die betriebliche Altersversorgung ist für bestimmte Durchführungswege verpflichtend – und wird nun deutlich teurer als im vergangenen Jahr.
Von 0,6 Promille steigt der PSV-Beitrag für das laufende Jahr auf 1,8 Promille, hinzu kommt bei Pensionskassenzusagen ein Zusatzbeitrag von 1,5 Promille. Als Grund führt der Verein das schwierige Kapitalmarktumfeld an, zudem schlügen entlastende Effekte 2022 weniger stark zu Buche. Zur Einordnung: Der Satz von 0,6 Promille war der tiefste seit 2016 und auf eine außergewöhnlich geringe Zahl von Insolvenzen unter den PSV-Mitgliedern zurückzuführen. Das langjährige Mittel liegt bei 2,7 Promille.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wurde nach einer neuen Umfrage eines großen Versicherers durch die Corona-Pandemie kaum geschwächt. Weniger als jedes 20. mittelständische Unternehmen musste seine bAV-Pläne anpassen. Eine große Mehrheit der Arbeitgeber ist dagegen zufrieden oder sehr zufrieden mit der Werbewirkung ihrer Betriebsrente auf begehrte Fachkräfte.
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Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
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Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
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Die Kosten für die Reparatur von Pkw-Schäden sind erneut deutlich angestiegen. Zwischen August 2021 und August 2022 legten sie um circa 8 Prozent zu – was ziemlich genau dem Preisanstieg bei Ersatzteilen entspricht. Pro Reparatur mussten die Versicherer zuletzt im Schnitt 3.375 Euro überweisen. 2013 reichten noch 2.400 Euro aus.
Für von außen sichtbare Ersatzteile wie Windschutzscheiben, Türen und Kotflügel gilt der sogenannte Designschutz. Er läuft auf ein Quasi-Monopol der Hersteller hinaus. Diese ließen und lassen sich nicht zweimal bitten und drehen regelmäßig kräftig an der Preisschraube. Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2022 kumuliert 22 Prozent betrug (2,1 Prozent p. a.), verteuerten sich Kfz-Ersatzteile im selben Zeitraum um mehr als 55 Prozent (4,7 Prozent p. a.). Noch höher fiel der Preisanstieg etwa bei Rückleuchten mit 79 und bei Kofferraumklappen mit 73 Prozent aus. Das einträgliche Privileg der Autohersteller soll zwar gesetzlich abgeschafft werden – allerdings erst 2045.
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Eine Vervielfachung des Preises innerhalb weniger Jahre, das ist das Versprechen der Assetklasse Luxusuhren. So hätte beispielsweise der Kauf des Modells Patek Philippe Nautilus 2014 bis heute eine Rendite von mehr als 700 Prozent eingebracht. Zum Vergleich: Die Apple-Aktie gewann im selben Zeitraum rund 112 Prozent an Wert hinzu. Taugt die Assetklasse der Zeitmesser also als Beimischung zum Portfolio?
Die Story erinnert an die anderer Nischen-Sachwerte, etwa Wein und Whisky, Oldtimer oder auch Lego-Sets. Hier wie dort sorgen immer wieder spektakuläre Wertsteigerungen für Aufsehen. Branchenexperten verweisen jedoch darauf, dass nur etwa jede fünfte Luxusuhr Wertsteigerungspotenzial besitze. Hilfreich, wenn nicht gar notwendig sei eine persönliche Vorliebe für das Segment, die für eine zusätzliche „emotionale Rendite“ sorge. Ebenfalls mitbringen sollten Anleger eine gewisse Risikofreude. Und nicht zu vergessen: Luxusuhren brauchen in aller Regel in gewissen Zeitintervallen eine Überholung. Die kann schon mal einen vierstelligen Betrag verschlingen und mindert bei einem Verkauf entsprechend die Rendite.
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Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.
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