Kategorie: Allgemein

Lebensversicherer weisen gesunkene Stornoquoten und Abschlusskosten aus

12.09.2023 | Lebensversicherer weisen gesunkene Stornoquoten und Abschlusskosten aus

Die im Markt kursierende Befürchtung, dass mehr Lebensversicherungskunden infolge von Corona und Inflation ihre Policen kündigen, hat sich nicht bestätigt. Dem Fachmagazin procontra zufolge sank die Stornoquote 2022 vielmehr auf 2,54 Prozent, nachdem sie sich im Vorjahr auf 2,62 Prozent belaufen hatte. Zur Einordnung: 2012 betrug sie 3,45 Prozent. Für die Versicherer und ihre Kunden ist das auch deshalb eine gute Nachricht, weil dadurch keine sogenannten stillen Lasten zur Liquiditätsbeschaffung – mit Verlusten für die Versichertengemeinschaft – realisiert werden müssen. Einzelne Gesellschaften vermelden zwar eine Stornoquote von über 8 Prozent. Insgesamt schätzt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Max Happacher das Liquiditätsrisiko aber „als gering ein“. Auch bei den Abschlusskosten zeigt sich eine positive Tendenz: Sie gingen leicht von 4,45 auf 4,43 Prozent zurück. Hinter dem Durchschnittswert verbergen sich hier ebenfalls immense Unterschiede zwischen den Anbietern, denn die Spanne reicht von 0,22 bis über 36 Prozent.
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Warum Kapitalanleger ihren Rechtsschutz überprüfen sollten

06.09.2023 | Warum Kapitalanleger ihren Rechtsschutz überprüfen sollten

In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien- oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“. Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).
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Preisverfall bei unsanierten Häusern

24.08.2023 | Preisverfall bei unsanierten Häusern

Die absehbare Pflicht zur Energieeinsparung bei Häusern schlägt mit voller Wucht auf den Markt durch: Laut einer ImmoScout24-Auswertung fielen die Kaufpreise für Objekte der Energieeffizienzklassen C und D binnen Jahresfrist um 8 Prozent (Stand: Mai). Auch für die Klassen A und B ist der Höhenflug zwar vorbei, doch mit einem Minus von 0,7 Prozent blieben sie weitgehend auf ihrem hohen Niveau preisstabil. Makler berichten, der Immobilienmarkt habe sich „komplett gedreht“. Der alte Dreiklang der Branche – „Lage, Lage, Lage!“ – wandelt sich zunehmend zu „Klima, Klima, Klima!“. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das überstürzte Reformvorhaben der Ampelkoalition kürzlich abgebremst hat, wird ein Gebäudeheizungsgesetz in der einen oder anderen Form kommen. Zudem wird der steigende CO2-Preis unsanierte Gebäude unattraktiver machen. „Wir rechnen damit, dass es Immobilien mit Energieklassen schlechter als D noch stärker treffen wird“, warnt ImmoScout24-Chefanalyst Kristian Kehlert. Der Preisunterschied zwischen den Klassen A und G/H hat sich in Metropolen auf 35 Prozent und auf dem Land sogar auf 50 Prozent vergrößert.
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Baden-Württemberger sind „Versicherungsmeister“ bei Elementargefahren

22.08.2023 | Baden-Württemberger sind „Versicherungsmeister“ bei Elementargefahren

Die Absicherung von Gebäuden gegen die sogenannten Elementargefahren steht insbesondere seit der Ahrtal-Flutkatastrophe im Fokus der Öffentlichkeit. Nur gut jedes zweite Wohngebäude ist hierzulande gegen Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Schneedruck oder Erdbeben geschützt, wofür eine Wohngebäudepolice den Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung enthalten muss. Wie eine aktuelle Übersicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, gibt es bei der Policendichte gravierende regionale Unterschiede. So haben 94 Prozent der baden-württembergischen Hausbesitzer den Elementarschadens-Baustein abgeschlossen, aber nur knapp jeder dritte in Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In einem Ost-West-Gürtel von Sachsen über Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen bis Nordrhein-Westfalen rangiert die Elementarschutz-Quote bei rund 50 Prozent. Da mit einer Zunahme extremer Naturereignisse und entsprechender Folgeschäden gerechnet wird, hat die Idee einer Elementar-Pflichtversicherung für Hausbesitzer zuletzt an Zuspruch gewonnen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Vorschlag geschlossen zugestimmt, in der Bundesregierung indes stößt dieser nicht auf Gegenliebe.
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Finanzaufsicht setzt auf „Mystery Shopping“

17.08.2023 | Finanzaufsicht setzt auf „Mystery Shopping“

Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkunden losgeschickt, um die Beratungsqualität in zwölf Banken zu prüfen. Nachdem die Ergebnisse ernüchternd bis verheerend ausfielen, wurden nun erneut geschulte „Mystery Shopper“ anonym zu Beratungsgesprächen geschickt, diesmal bei 16 Banken. Auch bei diesen 100 Terminen wurden wieder „erhebliche Defizite“ in der Anlageberatung der Banken festgestellt, wie Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin, berichtet. Zwar fielen einige Banken auch mit „guter“ Beratungsarbeit auf, insgesamt ergebe sich jedoch ein „gemischtes Bild“. Vor allem bei den Pflichtinformationen hapert es. Die darauf angesprochenen Geldinstitute haben Besserung gelobt und wollen ihre Prozesse optimieren. Ob den Worten Taten folgen, soll zukünftig mit weiteren, ausgedehnteren anonymen Testberatungen überprüft werden. Die BaFin steht ihrerseits unter Druck, da ihr mangelndes Engagement für den Verbraucherschutz vorgeworfen wird.
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„Gewaltige“ Preis- und Leistungsunterschiede in der Wohngebäudeversicherung

15.08.2023 | „Gewaltige“ Preis- und Leistungsunterschiede in der Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Verlusten infolge von Schäden durch Feuer, Blitze, Leitungswasser, Sturm oder Hagel (nicht jedoch Starkregen/Überschwemmung, Erdbeben und Schneedruck, dafür muss ein Elementarschutz abgeschlossen werden). Das auf Versicherungen spezialisierte Analysehaus softfair hat kürzlich in einem aktuellen Leistungsrating 126 Wohngebäudetarife mit mehr als 260 Varianten unter die Lupe genommen. Im Ergebnis können die meisten Tarife überzeugen: 35 erhalten die Höchstbewertung von fünf Eulenaugen („hervorragend“), 43 werden mit vier Eulenaugen als „sehr gut“ eingestuft. Lediglich sechs Tarife erhalten nur ein Eulenauge („ausreichend“). Melanie Freund-Reupert, die bei softfair den Sachversicherungsbereich leitet, warnt jedoch: „Sowohl die Preis- als auch die Leistungsunterschiede in der Wohngebäudeversicherung sind gewaltig. Die Tarife differenzieren sich hierbei immer mehr über Tarifbausteine, und damit wird die Beratung immer komplexer.“
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Kein „Anti-Bitcoin“: EU-Kommission will digitalen Euro einführen

10.08.2023 | Kein „Anti-Bitcoin“: EU-Kommission will digitalen Euro einführen

Das alltägliche Bezahlen mit Kryptowährungen ist bis heute ein Nischenthema. In erster Linie dürfte das auf die jederzeit möglichen Kurskapriolen von Bitcoin, Ether & Co. zurückzuführen sein, schließlich ist es nicht sehr praktikabel, wenn der Wert des Geldes innerhalb von Minuten deutlich zu- oder abnehmen kann. Um die potenziellen Vorteile dieser Technologie allen Verbrauchern auf sichere Weise zugänglich zu machen, plant die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Euro. Er soll on- und offline verfügbar sein und vor allem per Smartphone zum Einkaufen genutzt werden können. Eine Verzinsung soll verboten werden, zudem sind Guthabenobergrenzen pro Person vorgesehen, damit der digitale Euro nicht als Spekulationsobjekt und „Anti-Bitcoin“ missverstanden wird. Im Oktober will der EU-Rat entscheiden, ob er den Startschuss für den Digital-Euro gibt – zunächst allerdings für eine Erprobungsphase, denn die geldpolitischen Mühlen mahlen bekanntlich langsam. Vor 2026 dürfte die neue Kryptowährung nicht bei den Bürgern ankommen.
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Pflegeheimplätze werden zunehmend unbezahlbar

08.08.2023 | Pflegeheimplätze werden zunehmend unbezahlbar

2.133 Euro Eigenbeteiligung pro Monat mussten Pflegebedürftige Anfang 2022 durchschnittlich für einen Heimplatz aufbringen. Schon das stellt für Normalbürger angesichts einer durchschnittlichen (gesetzlichen) Rentenhöhe von weniger als 1.500 Euro vor Steuern eine enorme Belastung dar – ist jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange, wie aktuelle Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen offenlegen. Wer zum 1. Juli dieses Jahres in stationäre Pflege ging, muss im bundesweiten Schnitt 2.548 Euro monatlich zuzahlen. Hauptgründe sind eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte und die gestiegenen Kosten etwa für Lebensmittel oder Baumaßnahmen. Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig private Pflegevorsorge ist. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der realen Kosten übernimmt, sollte jede und jeder mit einer privaten Pflegepolice dieses finanzielle Risiko entschärfen. Am besten so früh wie möglich, denn dann sind die Beiträge sehr gering; zudem steigt mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen, die einen Versicherungsabschluss erschweren oder wesentlich verteuern können.
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Schon in den digitalen Rentenbescheid geschaut?

03.08.2023 | Schon in den digitalen Rentenbescheid geschaut?

Viele Menschen können nicht beziffern, mit welchen Alterseinkünften sie zu rechnen haben. Wer sorgenfrei dem Ruhestand entgegengehen möchte, sollte diese wichtigen Zahlen allerdings kennen. Seit einigen Wochen sind sie einfacher verfügbar, nämlich online. Die „digitale Rentenübersicht“, von der Bundesregierung per Gesetz eingeführt, listet tagesaktuell alle Ansprüche aus allen Schichten auf. Auf dieser Basis lässt sich die Vorsorge solide planen und im Blick behalten, ohne dass man zunächst alle entsprechenden Papierbelege hervorkramen muss – von gesetzlichem Rentenbescheid gegebenenfalls über eine betriebliche Altersversorgung bis hin zu privaten Rentenpolicen. Haken an der Sache: Zugang erhält man nur mit elektronischem Personalausweis (eID), über den Umfragen zufolge nicht einmal jeder zehnte Deutsche verfügt. Immerhin gibt es mit dem Online-Rentenüberblick nun einen guten Grund mehr, die Digitalfunktion des Ausweises bei der nächsten Erneuerung freischalten zu lassen. Die herkömmlichen Bescheide kommen übrigens einstweilen weiterhin auch per Post.
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